Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1 Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

- Verkäufer oder Galdi: Galdi Srl mit Sitz in Via Enrico Fermi, 43, 31038 Postioma (TV);

- Kunde: der Käufer der Produkte des Verkäufers;

- Produkte: die vom Verkäufer hergestellten Maschinen und ihre Bauteile;

- Ersatzteile: Austauschbare Teile, die im Katalog des Verkäufers aufgeführt sind und zur Reparatur oder zum Austausch defekter Teile der Produkte verwendet werden;

- Preis: die Kosten für das Ersatzteil, das in der im reservierten Teil der Website von Galdi Srl veröffentlichten Preisliste von Galdi angegeben ist;

- Allgemeine Verkaufsbedingungen: Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen für den Verkauf von Galdi-Ersatzteilen.

1.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Ersatzteilen für die von Galdi hergestellten Produkte, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen der Parteien.

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind auf der Website des Verkäufers unter folgendem Link veröffentlicht: www.galdi.it.

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten daher als bekannt und bei Übersendung der Bestellung gemäß der in Art. 2 vorgesehenen Weise vom Kunden akzeptiert.

1.3 Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind zwischen den Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Galdi nicht wirksam. Galdi behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

Der Kaufvertrag unterliegt ausschließlich den Allgemeinen Verkaufsbedingungen; jegliche sonstigen Bestimmungen oder Anweisungen, die auf den vom Kunden übermittelten oder anderweitig bekannt gemachten Dokumenten angegeben sind, sind ungültig, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von Galdi genehmigt.

2) ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN

2.1 Der Kunde kann Bestellungen oder Anfragen nach Angeboten über Ersatzteile ausschließlich auf der Website des Verkäufers über den E-Portal-Service eingeben. Wenn der Kunde kein aktives Online-Profil hat, kann er die Aktivierung bei Galdi beantragen. Es versteht sich, dass bei Online-Bestellungen auf der Website von Galdi ausschließlich der Kunde für falsch oder unvollständig eingegebene Informationen (insbesondere Empfängeranschrift) haftet, welche zu Fehlern bei der Ausführung der Bestellung (insbesondere bei der Lieferung) führen können.

2.2 Angebote, die direkt vom Verkäufer, seinen Vertretern oder dessen Hilfskräften abgegeben werden, sind, auch wenn sie vom Kunden angenommen werden, für den Verkäufer erst nach der schriftlichen Auftragsbestätigung oder bestellungsgemäßen Ausführung durch den Verkäufer verbindlich. Ebenso ist der Verkäufer, wenn ein Kaufangebot des Kunden vorliegt, erst nach Übersendung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder bestellungsgemäßen Ausführung gebunden. Ein vom Verkäufer abgegebenes Angebot ist 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

2.3 Wenn der Kunde eine Bestellung an Galdi sendet, die vor 12 Uhr (italienische Zeit) eingeht, erfolgt der Versand am Nachmittag des folgenden Tages, vorausgesetzt, dass die Ersatzteile auf Lager sind. Bei „dringenden “ Anfragen, die vom Kunden bis 12 Uhr eingereicht werden, wird der Versand am Nachmittag des gleichen Tages ausgeführt. In diesem Fall wird der Preis nach Ermessen von Galdi um 10% erhöht.

2.4 Der Mindestbestellwert beträgt 200 €, zuzüglich Mehrwertsteuer und Transport. Falls der Wert der Ersatzteile unter 200 € liegt, werden bei der Bestellung zusätzliche Kosten zur Erreichung des Mindestbestellwertes berechnet.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen mit einem Gesamtwert von weniger als 200 € nicht anzunehmen.

3) PREISE

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Verkaufspreise pro Produkteinheit ohne alle Steuern und Abgaben und Lieferung „ab Werk“. Sofern nicht anders vereinbart, können die Preise jederzeit geändert werden.

4) VERPACKUNG

4.1 In den Preisen ist die Verpackung inbegriffen, die vom Verkäufer nach eigenem Ermessen bereitgestellt wird oder nicht, wobei in jedem Fall gewährleistet wird, die Ware während des Transports angemessen zu schützen. Aus dem Fehlen einer Verpackung kann der Kunde keinesfalls Anspruch auf Skonti oder Rabatte ableiten. Sonderverpackungen in Kisten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.



5) LIEFERUNG/VERSAND

5.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt der Verkauf „ab Werk“ (Exw (Incoterms 2010) Werk Galdi). Selbst wenn vereinbart ist, dass der Versand ganz oder teilweise vom Verkäufer abgewickelt wird, handelt dieser stets im Namen und im Auftrag des Kunden, wobei davon ausgegangen wird, dass der Transport auf Gefahr und Kosten des Kunden erfolgt, einschließlich allfälliger Kosten für die Lagerung der Waren in den Lagern des jeweiligen Frachtführers. Die Lieferfristen beginnen ab dem Datum der Auftragsbestätigung und dem Erhalt aller für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Daten.

5.2. Bei allen Nachnahmesendungen wird der vom Kunden angegebene Kurierdienst und dessen Accountnummer verwendet; bei frachtfreien Sendungen liegt die Wahl im Ermessen von Galdi. Bei Sendungen, die ein bestimmtes Volumen/Gewicht überschreiten, wird der preisgünstigste Spediteur eingesetzt.

5.3. Bei Sendungen, die der Kunde als dringend bezeichnet, wird das schnellste Transportmittel verwendet. Bei dringenden Anfrage erhält der Kunde keinen Kostenvoranschlag bezüglich der Transportkosten.

6) ZAHLUNGEN

Die Zahlungsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung des Verkäufers oder in einem separaten Dokument angegeben, das dem Kunden bei bestellungsgemäßer Ausführung von Galdi zugesandt wird. Der Kunde ist verpflichtet, auch im Falle von Streitigkeiten und Beanstandungen den vollen Preis zu zahlen. Die Nichtzahlung oder der Zahlungsverzug auch nur eines Teils des Preises berechtigt den Verkäufer, ab Fälligkeit der Zahlung und ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe des um acht Prozent erhöhten offiziellen Diskontsatzes zu verlangen. Im Falle einer Nichtzahlung oder eines Zahlungsverzugs behält sich der Verkäufer das Recht vor, diesen Vertrag aufgrund der ausdrücklichen Aufhebungsklausel (Art. 1456 c.c. (italien. Zivilgesetzbuch)) aufzuheben. Der Verkäufer ist bereits vorab berechtigt, die Lieferungen auszusetzen, wenn der Kunde mit der Zahlung des Preises zu den vereinbarten Fristen in Verzug gerät.

7) RECHNUNGSTELLUNG UND ÜBERSENDUNG VON DOKUMENTEN

7.1 Die Verkaufsrechnungen enthalten die Transportkosten und werden dem Kunden per E-Mail in Form einer angehängten Datei im pdf-Format an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Galdi die E-Mail-Adresse zur Übersendung der Verkaufsrechnungen mitzuteilen und allfällige Änderungen im Laufe der Ausführung der Lieferung oder bei neuen Bestellungen unverzüglich anzuzeigen.

8) MÄNGELRÜGEN

8.1 Etwaige Mängelrügen an dem gelieferten Ersatzteil sind Galdi innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung mitzuteilen. Der Kunde hat das Ersatzteil an Galdi zurückzusenden, damit die entsprechenden Kontrollen durchgeführt werden können. Wenn die Mängelrüge des Kunden berechtigt ist, werden die Transportkosten nach Vorlage entsprechender Belege vom Verkäufer getragen. Galdi kann nach eigenem Ermessen das Ersatzteil austauschen oder reparieren.

8.2 Alle Mängelrügen im Zusammenhang mit der Nichtkonformität eines auf Bestellung gelieferten Ersatzteils sind vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Verkäufers anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als endgültig abgenommen.

8.3 Jeder tatsächliche oder vermeintliche Transportschaden ist dem Frachtführer unverzüglich zu melden, wobei der Verkäufer von jeglicher Haftung für diese Schäden befreit ist.

8.4 Im Falle eines dem Kunden unterlaufenen Fehlers bei der Übermittlung der Bestellung (Artikelnummer, Verwendungszweck, Menge usw.) muss sich der Kunde spätestens eine Stunde nach der Auftragsbestätigung per E-Mail an den Verkäufer wenden, um eine sofortige Stornierung zu beantragen, wobei von Folgendem ausgegangen wird:

a) Falls der Versand des bestellten Ersatzteils zum Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung seitens des Kunden bereits vorbereitet wurde, kann der Kunde die Lieferung des Ersatzteils nur verweigern, indem er den Spediteur bittet, die Bestellung unverzüglich zurückzunehmen, indem er auf dem Lieferschein den Vermerk „Annahme verweigert“ anbringt, ohne zu unterschreiben.

b) In jedem Fall erfolgt die Rückerstattung des Preises für das bestellte, gelieferte und dann zurückgesandte Ersatzteil, nur vorbehaltlich Überprüfung und Feststellung, dass es unversehrt, originalverpackt und in gutem Zustand, d.h. unbenutzt ist und die Verpackung nicht beschädigt, schmutzig oder mit Beschriftungen versehen ist.

c) Wenn das zurückgesandte Ersatzteil unvollständig oder beschädigt ist, behält sich Galdi das Recht vor, den Preis nicht zurückzuerstatten bzw. bis zu 70% des Verkaufspreises einzubehalten.

d) Um das gewünschte Ersatzteil zu erhalten, muss der Kunde eine neue Bestellung aufgeben.

9) GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Der Verkäufer garantiert, dass seine Ersatzteile frei von Mängeln und Konstruktionsfehlern sind. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart und von den Parteien genehmigt ist, gilt die Garantie für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem auf dem Transportdokument angegebenen Lieferdatum für neue Ersatzteile bzw. drei (3) Monaten für wiederaufbereitete Ersatzteile. Außer im Falle von Arglist oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die dem Kunden durch Transport, unsachgemäße Installation, schlechten Erhaltungszustand, unsachgemäßen Gebrauch der Teile, missbräuchliche Handhabung oder Eingriffe durch nicht vom Verkäufer autorisiertes Personal, Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen und mangelnde Wartung entstehen, wenn diese laut technischem Handbuch vorgeschrieben ist.

9.2 Der Kunde darf die Zahlung des Preises oder der Raten in keinem Fall aussetzen oder verzögern. Die Garantie erstreckt sich auf die Lieferung von Ersatzteilen „frei Werk“ (Exw (Incoterms 2010) Werk Galdi)) und umfasst nicht die Transportkosten zum und vom Verkäufer, die Arbeits- und/oder Reisekosten der Techniker des Verkäufers oder des von ihm autorisierten Personals.

10) VERFAHREN ZUR RÜCKSENDUNG VON ERSATZTEILEN

10.1 Rücksendungen von Ersatzteilen wegen Nichtkonformität oder Falschbestellung (Art. 8), bei Gewährleistungsansprüchen (Art. 9) oder zur Reparatur können vom Verkäufer nur dann akzeptiert werden, wenn der Kunde das nachstehende Verfahren befolgt:

  1. Kontaktaufnahme mit Galdi per E-Mail unter Angabe der folgenden Daten:
    • Galdi-Artikelnummer
    • Menge
    • Beschreibung des Bauteils
    • Seriennummer des Bauteils
    • Typennummer der Maschine, in der es installiert war
    • Beschreibung des Problems;

Galdi teilt dem Kunden innerhalb von acht (8) Tagen mit, ob die Genehmigung (RMA - return authorization materials) erteilt wird oder nicht.

  1. Verpacken des Ersatzteils in seine vollständige und unbeschädigte Originalverpackung;
  2. Einlegen der Originalverpackung samt RMA in eine geeignete Schutzverpackung.
  3. Versand des Materials mittels Kurier.

10.2 Die Einhaltung dieses Verfahrens stellt sicher, dass die Produkte in kürzester Zeit am richtigen Ort und in gutem Zustand ankommen. Wenn der Kunde dieses Verfahren nicht einhält, behält sich Galdi das Recht vor, die Rücksendung des Ersatzteils bei Eingang nicht zu akzeptieren.

10.3 Wenn das Material unter die Garantie fällt, sendet Galdi dem Kunden ein neues Bauteil des Ersatzteils zu, das innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Rechnungsdatum zum Monatsende zu bezahlen ist, um ausreichend Zeit zu haben, die Ursache des Problems mit seinem Lieferanten abzuklären. Wenn die Garantie vom Lieferanten anerkannt wird, stellt Galdi eine Gutschrift aus.

10.4 Zu reparierendes Material, das nicht unter die Garantie fällt, wird von Galdi an den Lieferanten gesandt und dem Kunden wird ein Reparaturangebot unterbreitet.

11) PRODUKTHAFTUNG

Sofern nicht nachgewiesen wird, dass ein Personen- oder Sachschäden verursachender Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlag, verpflichtet sich der Kunde, den Verkäufer gegenüber jeglichen Ansprüchen bezüglich Haftung, Schäden, Ausgaben und Kosten frei und schadlos zu halten, für die er kraft Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 224 vom 24.5.1988 („Haftung für fehlerhafte Produkte“) haftet, wenn der Schaden dem Kunden zuzuschreiben ist, und insbesondere dann, wenn vom Kunden Ersatzteile oder Produkte unsachgemäß verwendet wurden, die Eingriffe durch nicht vom Verkäufer autorisiertes Personal für die Wartung oder Reparatur der Produkte ausgeführt wurden, Ersatzteile verwendet wurden, die nicht mit dem Original-Markenzeichen des Verkäufers versehen sind, die Wartung der Produkte nicht zu den vorgeschriebenen Fristen durchgeführt wurde und bei Installation, Wartung und Gebrauch nicht den Anweisungen der Installations-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen entsprochen wurde.

12) EIGENTUMSVORBEHALT

12.1 Der Verkauf gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt zugunsten des Verkäufers (Artikel 1523 ff. c.c.). Der Kunde erwirbt daher das Eigentum an den Ersatzteilen mit der Zahlung der letzten Rate des vereinbarten Preises zuzüglich Zinsen unter Übernahme aller Risiken ab dem Zeitpunkt der Auslieferung. Im Falle einer Kündigung dieses Vertrages aufgrund Nichterfüllung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Waren innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt einer Mitteilung gemäß Art. 1456 Abs. 2 c.c. zurückzugeben und auf die Rückzahlung der bis dahin gezahlten Raten des Preises zu verzichten, die der Verkäufer als Entschädigung gemäß Art. 1526 Abs. 2 c.c. einbehält.

13) ERLÖSCHEN DER FRIST

Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug von zwei oder mehr Raten erlischt automatisch die Frist, wodurch der Verkäufer das Recht hat, den sofortigen Ausgleich des gesamten geschuldeten Preises in einer einzigen Zahlung zu verlangen.

14) PFÄNDUNG UND BESCHLAGNAHME

14.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Preises verpflichtet sich der Kunde, den Verkäufer über die Durchführung einer Pfändung, Beschlagnahme oder einer anderen gerichtlichen Maßnahme bezüglich der vertragsgegenständlichen Waren zu informieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird der Vertrag kraft ausdrücklicher Aufhebungsklausel gemäß Art. 1456 c.c. aufgehoben.

14.2 Die Mitteilung muss am Sitz des Verkäufers per Telegramm innerhalb von drei (3) Tagen nach Durchführung der vorgenannten Maßnahmen eingehen.

15) ÄNDERUNG DER VERMÖGENSVERHÄLTNISSE DES KÄUFERS

15.1 Bei allen zu Lasten des Kunden durchgeführten Vollstreckungs- oder Sicherungsverfahren, Antrag auf Zwangsverwaltung oder Vergleichsverfahren sowie allen wesentlichen Änderungen in der Unternehmensstruktur des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und demzufolge den Ausgleich des gesamten noch geschuldeten Preises in einer einzigen Zahlung zu verlangen.

16) GERICHTSSTAND

Bei allen Streitigkeiten oder Beanstandungen ist ausschließlich das Gericht Treviso zuständig, unter ausdrücklichem Ausschluss aller anderen Gerichte und jeder abweichenden Zuständigkeit aus Gründen der teilweisen Rechtsanhängigkeit, der Akzessorietät oder des Zusammenhangs von Rechtsstreitigkeiten.

17) ZUSTELLUNGSANSCHRIFT

Der Kunde erklärt, seinen Rechtssitz als Zustellungsanschrift für alle Mitteilungen und Benachrichtigungen zu wählen.